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   OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15   

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OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15 (https://dejure.org/2015,40230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.2015 - 4 RBs 291/15 (https://dejure.org/2015,40230)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 4 RBs 291/15 (https://dejure.org/2015,40230)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Paderborn - 72 OWi 318/15
  • OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15
    Dabei ist für die Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht die vom Beschwerdeführer angegebene Angriffsrichtung der Verfahrensrüge maßgeblich, da es dem Betroffenen freisteht, ein Prozessgeschehen nur unter einem bestimmten Gesichtspunkt zu rügen, einen etwa zusätzlich begangenen Verfahrensverstoß aber hinzunehmen (BGH NStZ 2013, 671).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 2 Ss OWi 289/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entbindung vom

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15
    Der Betroffene muss substantiiert darlegen, worin die Verletzung des rechtlichen Gehörs besteht und was er im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung geltend gemacht bzw. wie er seine Rechte wahrgenommen hätte (OLG Hamm, Beschl. v. 03.06.2004 - 2 Ss OWi 289/04 - juris; OLG Köln NZV 1992, 419).
  • OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15
    Der Betroffene muss substantiiert darlegen, worin die Verletzung des rechtlichen Gehörs besteht und was er im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung geltend gemacht bzw. wie er seine Rechte wahrgenommen hätte (OLG Hamm, Beschl. v. 03.06.2004 - 2 Ss OWi 289/04 - juris; OLG Köln NZV 1992, 419).
  • KG, 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Einlassung eines schriftlich

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15
    Wäre er von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden und die Hauptverhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG durchgeführt worden, so wäre es zwar grundsätzlich ggf. möglich gewesen, die im Rahmen des Schriftsatzes mit dem Entbindungsantrag vom 18.09.2015 abgegebene Verteidigererklärung des Betroffenen, welche er mit dem Zulassungsantrag voll-ständig mitgeteilt hat, als schriftliche Erklärung des Betroffenen zu verlesen, wenn der mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Verteidiger schriftsätzlich Angaben für den Betroffenen gemacht hat (OLG Frankfurt NZV 1993, 281; KG Beschl. v. 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14 = BeckRS 2015, 19268).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1993 - 2 Ws (B) 55/93

    Fernbleiben von Hauptverhandlung; Verteidiger mit Vertretungsvollmacht;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2015 - 4 RBs 291/15
    Wäre er von seiner Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden und die Hauptverhandlung nach § 74 Abs. 1 OWiG durchgeführt worden, so wäre es zwar grundsätzlich ggf. möglich gewesen, die im Rahmen des Schriftsatzes mit dem Entbindungsantrag vom 18.09.2015 abgegebene Verteidigererklärung des Betroffenen, welche er mit dem Zulassungsantrag voll-ständig mitgeteilt hat, als schriftliche Erklärung des Betroffenen zu verlesen, wenn der mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Verteidiger schriftsätzlich Angaben für den Betroffenen gemacht hat (OLG Frankfurt NZV 1993, 281; KG Beschl. v. 29.07.2014 - 3 Ws (B) 406/14 = BeckRS 2015, 19268).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 4 RVs 96/16

    Berufung; Verwerfung; Nichterscheinen des Angeklagten; Vertretungsvollmacht;

    Indes ist die Verneinung der Vertretungsbereitschaft durch das Berufungsgericht nicht von der Angriffsrichtung der Verfahrensrüge erfasst und könnte deswegen auch dann nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, wenn die Rüge - was diesbezüglich dahinstehen kann - ordnungsgemäß ausgeführt worden wäre (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2005 - 4 RBs 291/15 - juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 4 RVs 64/17

    Bestimmte Behauptung von Verfahrenstatsachen; Verfahrensrügen; Protokoll;

    Hinzu kommt, dass - was für eine Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erforderlich wäre - die Revision nicht mitteilt, was der Angeklagte selbst im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs vorgebracht hätte (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2016 - 4 RBs 291/15 - juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 4 RBs 231/17

    Amtliche Auskunft; Beweisantrag; Verletzung rechtlichen Gehörs; Zulassung der

    Der Betroffene muss substantiiert darlegen, worin die Verletzung des rechtlichen Gehörs besteht und was er im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung geltend gemacht bzw. wie er seine Rechte wahrgenommen hätte (OLG Hamm, Beschl. v. 08.12.2015 - III-4 RBs 291/15 - juris m.w.N.).
  • KG, 12.01.2022 - 3 Ws (B) 335/21

    Notwendiges Vorbringen im Rahmen der Erhebung der Rüge der Verletzung des

    Damit das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob das Urteil auch auf dem Verstoß der verwehrten Stellungnahme zu entscheidungserheblichen Tatsachen beruht, umfasst die Vortragspflicht zudem, was der Betroffene im Falle der ordnungsgemäßen Anhörung geltend gemacht und wie er seine Rechte in einem Verfahren bei Abwesenheit nach § 74 Abs. 1 OWiG in der Hauptverhandlung wahrgenommen hätte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Januar 2021 - 2 Rb 34 Ss 566/20 - OLG Hamm, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - III-4 RBs 291/15 - Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 Ss OWi 289/04 -, alle juris; OLG Köln NZV 1992, 419).
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